Konzernanhang 2008

 

B. Allgemeine Ausführungen

Bei dem vorliegenden Teilkonzernabschluss des Wien Energie Konzerns per 30.9.2008 handelt es sich um einen freiwilligen Konzernabschluss, da bedingt durch den verpflichtenden Konzernabschluss der Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) für die Wien Energie GbmH gemäß § 245 UGB ein Befreiungstatbestand eintritt.

Die Erstkonsolidierung erfolgte per 1.1.1999 durch die Wiener Stadtwerke Holding AG – mit diesem Stichtag wurden alle verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen erstmals einbezogen. Durch die Einbringung der Beteiligungen der Wienstrom GmbH, der Wiengas GmbH, der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H., der Energie Allianz Austria GmbH und der Energiecomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH wurde per 30.9.2002 erstmals ein Teilkonzernabschluss für den Bereich Wien Energie erstellt. Alle später in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Unternehmen wurden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes bzw. Gründung in den Konzernabschluss einbezogen.

Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in einem Konzernbilanzierungshandbuch dokumentiert.

Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist entsprechend § 252 UGB der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Die Jahresabschlüsse der im Rahmen der Vollkonsolidierung und Quotenkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses (30.9.2008) aufgestellt.

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