Konzernanhang 2008

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C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unternehmen sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt.

Der Konzernabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Erstellung wird der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen werden, sofern nicht anders angegeben, gemäß § 260 UGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Konzerns unterstellt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2007/2008 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und werden, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 400 EUR werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.

Die Abschreibung derivativer Firmenwerte erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Tabelle im Excel-Format

Kategorie

Nutzungsdauer (Jahre)

Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, Lizenzen, Rechte u. ä.

2–50 bzw. Vertragslaufzeit

Software

3–5

Sachanlagen

Gebäude und sonstige Baulichkeiten

10–50

Technische Anlagen und Maschinen

5–25

Versorgungsanlagen (Netze, Leitungen)

5–50

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3–30

Wärmemessgeräte

5–10

Grundsätzlich wird für Zugänge in der ersten Jahreshälfte die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Außerordentlichen Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen vorgenommen.

Bei selbst erstellten Anlagen setzen sich die Herstellungskosten aus den Einzelkosten zuzüglich angemessener Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteiliger Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens zusammen. Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Investitionszuschüsse werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes aufgelöst.

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