Konzernanhang 2008

 

D. Konsolidierungskreis

1. Einbezogene Unternehmen

Der Konzernabschluss des Wien Energie Konzerns umfasst jene Unternehmen, die für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind. Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 247 (1) UGB. Die Zahl der voll-, quotenkonsolidierten bzw. „at equity“ einbezogenen Unternehmen ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich:

Tabelle im Excel-Format


Vollkonsolidierung


Quotenkonsolidierung


At equity

Stand per 30.9.2007

8

2

6

im Berichtsjahr erstmals einbezogen

im Berichtsjahr ausgeschieden

Stand per 30.9.2008

8

2

6

Eine Übersicht über die voll-, quotenkonsoldierten und „at equity“-einbezogenen Unternehmen sowie die nicht konsolidierten Unternehmen ist der Beilage 1 des Anhanges zu entnehmen.

Wienstrom GmbH und Wien Energie Gasnetz sind als Kommanditisten gemeinsam zu 100 % am Vermögen und am Ergebnis der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage ist die Energie Allianz Austria GmbH. Auf Basis der für die Energie Allianz Austria GmbH geltenden Vereinbarungen wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG gemeinsam geführt. Gemäß § 262 Abs 1 UGB wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG daher im Wege der Quotenkonsolidierung entsprechend dem Anteil am Kapital (Vermögen) zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogen.

Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der EconGas GmbH abgeschlossenen Rahmenvereinbarung übt die Wien Energie Gasnetz GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Firmenpolitik der EconGas GmbH aus. Die EconGas GmbH wird daher als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Von der Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsolidierung wurde bei 14 (Vorjahr: 14) Tochterunternehmen abgesehen. Ebenso wurde bei 16 Unternehmen auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Bewertung verzichtet. Die Einbeziehung der oben genannten Gesellschaften ist für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (§249 Abs 2, §263 Abs 2 UGB). Bei den nicht in den Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen, wobei die Bilanzsumme dieser Tochtergesellschaften insgesamt unter 3 % der Konzernbilanzsumme liegt.

Es wurden in den Konzernabschluss keine ausländischen Unternehmen einbezogen und somit keine Fremdwährungsumrechung durchgeführt.

2. Veränderung des Konsolidierungskreises im Abschlussjahr

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2006/2007 ergaben sich keine Veränderungen durch Konsolidierungskreisänderungen.

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