Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2008 seine Änderungswünsche zum dritten Energiebinnenmarkt-Paket bekanntgegeben, das im September 2007 von der Europäischen Kommission präsentiert worden war. Trotz noch deutlich unterschiedlicher Positionen in zahlreichen Details ist die grundsätzliche Richtung eindeutig: Einerseits werden die Befugnisse der Regulierungsbehörde erweitert, andererseits ist beim Unbundling der Netze mit deutlichen Verschärfungen zu rechnen, die vor allem die Fernleitungs- und Übertragungsnetzunternehmen treffen.
Am 8. Juli 2008 passierte eine Novelle zum Ökostromgesetz den Nationalrat. Neben der Erhöhung der Ökostromziele, der Aufstockung der Fördermittel und der Einführung eines Ausgleichsmechanismus für energieintensive Betriebe wurde auch beschlossen, die Zählpunktpauschale weiterhin beizubehalten. Wegen der Ausnahmebestimmungen für die Industrie ist das Gesetz noch von der EU zu notifizieren und kann erst danach in Kraft treten.
Mit dem zwei Tage später, am 10. Juli 2008 beschlossenen Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz ergeben sich neue Möglichkeiten für die Fernwärmeversorgung. Ziel des Gesetzes ist eine dauerhafte Reduktion an CO2-Emmissionen in Höhe von drei Mio. Tonnen pro Jahr. Aus Bundesmitteln werden jährlich bis zu 60 Mio. EUR für Kälte- und Wärmeleitungen zur Verfügung gestellt. Einerseits darf (Ab-)wärme aus fossilen Anlagen für geförderte Fernwärmeleitungen genutzt werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, förderungsunterstützt so genannte „Ringschlüsse und Verbindungsleitungen“ zu errichten, welche die Versorgungssicherheit von Fernwärmeverbundnetzen erhöhen.
Am 1. Februar 2008 trat die Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008 in Kraft. Mit ihr wurde das System der Anreizregulierung, das seit 1. Jänner 2006 für die Elektrizitätswirtschaft gilt, nun auch für die Gaswirtschaft wirksam. Durch den Wegfall der früher durchgeführten Kostenprüfungen und der Vorgabe einer Produktivitätsentwicklung sind Kosten und Erlöse für die Netzbetreiber künftig besser planbar. Die für die Gaswirtschaft im Unterschied zur Strombranche wesentlich volatilere – weil hauptsächlich vom Temperaturverlauf abhängige – Mengenentwicklung wurde bezüglich der Auswirkungen auf den Tarif abgefedert, indem ein Dreijahresdurchschnitt der Gasmenge Berücksichtigung findet. Bei den für den Großteil der Kunden maßgeblichen Arbeitspreisen der Netzebene 3 kam es zu einer Erhöhung um 0,7 % (Mengenzone 1) bzw. 0,9 % (Mengenzone 2), der Grundpreis wurde um 4,7 % angehoben.
Seit 1. Jänner 2008 ist die Strom-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008 in Kraft. Sie führte zu einer Reduktion der Netznutzungstarife um durchschnittlich 0,59 %. Bei den Netzverlusttarifen hat die ECG einen Einkaufspreis von 60,2 EUR/MWh anerkannt, was ein Ansteigen der Netzverlusttarife um 10,29 % mit sich brachte. Seit 1. Jänner 2008 haben sich somit die Netztarife für die Kunden im Durchschnitt um 0,8 % erhöht.
Anfang 2008 begann die zweite Zuteilungsperiode für CO2-Zertifikate. Österreich hat den Nationalen Allokationsplan für den Zeitraum 2008 bis 2012 (NAP II) entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission angepasst und am 13. Juli 2007 an die Europäische Kommission übermittelt. Mit dem NAP II wurde die Zuteilungsmenge für die bestehenden Anlagen der Industrie und Energiewirtschaft mit 30,73 Mio. Tonnen pro Jahr festgelegt. Im Vergleich zur ersten Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 entspricht das einer Reduktion von 2,62 Mio. Tonnen.
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